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Allgemeine Hinweise, um
eine stationäre medizinische Rehabilitation in Anspruch zu
nehmen.
Wie häufig steht mir
eine REHA zu?
Prinzipiell alle vier Jahre - bei besonderen Problemen auch häufiger.
Die AHB unterliegt keinen zeitlichen Beschränkungen, hier
besteht ein gesetzlicher Anspruch bei entsprechenden
Erkrankungen unabhängig vom Zeitpunkt der letzten Reha-Maßnahme.
Wer bezahlt die REHA (Kostenträger)?
Sie sind... |
dann ist
Ihr Ansprechpartner : |
...erwerbstätig
und haben Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt(in
den letzten 24 Monaten mindestens 6 Beiträge oder
insgesamt 60 Kalendermonate) |
die
Rentenversicherung (BfA, LVA, etc) |
...erwerbstätig,
haben aber keine Ansprüche an die Rentenversicherung |
die
gesetzliche (oder private) Krankenversicherung |
Sie haben
einen Arbeits- oder Wegeunfall |
Berufsgenossenschaft |
Sie haben
weder an die Krankenkasse, noch an die Rentenversicherung
Ansprüche |
Sozialhilfeträger |
Was muss man selbst zur REHA beitragen?
Prinzipiell 9,- EURO pro Tag (neue Bundesländer ermäßigt) des
Aufenthaltes in der Klinik; wenn Sie nicht viel Geld verdienen,
fragen Sie nach der Befreiung bei der Antragstellung. Seit
dem 1. Januar 1999 ist die Regelung entfallen, dass ein
Arbeitnehmer pro Woche Reha Aufenthalt zwei Urlaubstage
angerechnet bekam. Es ist also kein Urlaub mehr für die Reha zu
nehmen. 20,- DM Eigenanteil für die An- bzw. Abreisekosten
Wie stelle ich einen Antrag?
a) Sie gehen zu Ihrem Hausarzt und bitten um ein Attest für
einen Reha-Aufenthalt, am besten bereits hier den Klinikwunsch
aufnehmen. Siehe hierzu auch die
Klinikliste.
b) Gehen Sie zu Ihrer ortsansässigen Krankenkasse, dort wird
Ihnen gesagt, ob die Krankenkasse oder die Rentenversicherung
die Kosten bezahlt. Meist erhalten Sie dort auch einen Antrag,
wenn die Rentenversicherung bezahlen muss, oder man gibt Ihnen
eine entsprechende Adresse mit.
c) Antrag ausfüllen, Klinikwunsch angeben.
d) Antrag an Kostenträger schicken.
e) Bearbeitung des Antrages durch die Krankenkasse / LVA / BfA.
f) Vielleicht müssen Sie dann noch zum Arzt beim Medizinischen
Dienst der Krankenkassen oder zum Vertrauensarzt der LVA / BfA.
g) Entscheidung durch Krankenkasse / LVA / BfA, wenn der
Antrag abgelehnt wurde, können Sie Widerspruch einlegen.
Wenn der Antrag genehmigt wurde, aber nicht die von Ihnen gewünschte
Klinik, können Sie ebenfalls Widerspruch einlegen.
h) Haben Sie eine "Kostenzusage" für die Klinik Ihrer
Wahl, dann wird die Klinik vom Kostenträger
benachrichtigt..
i) Bitten Sie ihren Hausarzt, Ihnen wichtige Befunde für die
Reha mitzugeben.
Zusammenfassung
Sie haben gesehen, vielen Betroffenen steht regelmäßig eine
Reha vom Kostenträger zu. So kompliziert, wie man annimmt, ist
es auch gar nicht, eine solche Maßnahme bewilligt zu erhalten.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
...und vergessen Sie
anschließend nicht, hier auf meiner Seite eine Bewertung
abzugeben. DANKE!
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