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REHA

 
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Allgemeine Hinweise, um eine stationäre medizinische Rehabilitation in Anspruch zu nehmen.

Wie häufig steht mir eine REHA zu?

Prinzipiell alle vier Jahre - bei besonderen Problemen auch häufiger. Die AHB unterliegt keinen zeitlichen Beschränkungen, hier besteht ein gesetzlicher Anspruch bei entsprechenden Erkrankungen unabhängig vom Zeitpunkt der letzten Reha-Maßnahme. 


Wer bezahlt die REHA (Kostenträger)?

Sie sind... dann ist Ihr Ansprechpartner :
...erwerbstätig und haben Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt(in den letzten 24 Monaten mindestens 6 Beiträge oder insgesamt 60 Kalendermonate) die Rentenversicherung (BfA, LVA, etc)
...erwerbstätig, haben aber keine Ansprüche an die Rentenversicherung die gesetzliche (oder private) Krankenversicherung
Sie haben einen Arbeits- oder Wegeunfall Berufsgenossenschaft
Sie haben weder an die Krankenkasse, noch an die Rentenversicherung Ansprüche Sozialhilfeträger


Was muss man selbst zur REHA beitragen?

Prinzipiell 9,- EURO pro Tag (neue Bundesländer ermäßigt) des Aufenthaltes in der Klinik; wenn Sie nicht viel Geld verdienen, fragen Sie nach der Befreiung bei der Antragstellung.  Seit dem 1. Januar 1999 ist die Regelung entfallen, dass ein Arbeitnehmer pro Woche Reha Aufenthalt zwei Urlaubstage angerechnet bekam. Es ist also kein Urlaub mehr für die Reha zu nehmen. 20,- DM Eigenanteil für die An- bzw. Abreisekosten 


Wie stelle ich einen Antrag?

a) Sie gehen zu Ihrem Hausarzt und bitten um ein Attest für einen Reha-Aufenthalt, am besten bereits hier den Klinikwunsch aufnehmen. Siehe hierzu auch die Klinikliste.

b) Gehen Sie zu Ihrer ortsansässigen Krankenkasse, dort wird Ihnen gesagt, ob die Krankenkasse oder die Rentenversicherung die Kosten bezahlt. Meist erhalten Sie dort auch einen Antrag, wenn die Rentenversicherung bezahlen muss, oder man gibt Ihnen eine entsprechende Adresse mit. 

c) Antrag ausfüllen, Klinikwunsch angeben.

d) Antrag an Kostenträger schicken.

e) Bearbeitung des Antrages durch die Krankenkasse / LVA / BfA.

f) Vielleicht müssen Sie dann noch zum Arzt beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen oder zum Vertrauensarzt der LVA / BfA.

g) Entscheidung durch Krankenkasse / LVA / BfA, wenn der Antrag abgelehnt wurde, können Sie Widerspruch einlegen. Wenn der Antrag genehmigt wurde, aber nicht die von Ihnen gewünschte Klinik, können Sie ebenfalls Widerspruch einlegen. 

h) Haben Sie eine "Kostenzusage" für die Klinik Ihrer Wahl, dann wird die Klinik  vom Kostenträger benachrichtigt.. 

i) Bitten Sie ihren Hausarzt, Ihnen wichtige Befunde für die Reha mitzugeben.

Zusammenfassung

Sie haben gesehen, vielen Betroffenen steht regelmäßig eine Reha vom Kostenträger zu. So kompliziert, wie man annimmt, ist es auch gar nicht, eine solche Maßnahme bewilligt zu erhalten. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.

...und vergessen Sie anschließend nicht, hier auf meiner Seite eine Bewertung abzugeben. DANKE!